Eine Information der Polizeiinspektion Bad Mitterndorf.
Das Schlusslicht in unserer "Trendsportgeräte - Reihe" bildet das E-Bike. ? Das Fahrrad mit Elektromotor wird von Herr und Frau Österreicher gerne genutzt und hat bei so manchem schon das herkömmliche Fahrrad abgelöst. Doch es gibt auch hier einige Punkte, die man unbedingt beachten sollte ?:
Das Fahren mit dem E-Bike ist auf der Fahrbahn und auf Radfahranlagen (verpflichtend bis 1,7m Nabenabstand Vorder-und Hinterrad, freiwillig bei größeren Fahrzeugen) erlaubt.
Unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht, aber auch hier empfehlen wir jedem das Tragen eines Helmes. ??
Das Mindestalter für die Benützung liegt bei 12 Jahren, darunter muss eine Aufsichtsperson anwesend sein. Alternativ ist das Fahren unter 12 Jahren auch mit einem Radfahrausweis erlaubt.
Ab 0,8 Promille Alkohol ist das Lenken eines E-Bikes jedenfalls strafbar, darunter ebenfalls wenn es zu einer Beeinträchtigung kommt. Wir wünschen euch eine sichere Fahrt!
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