Eine Information der Polizeiinspektion Bad Mitterndorf.
Egal ob jung oder alt - die meisten lieben ihn und haben ihn zu Hause: Den E-Scooter. ? Zu aller erst gilt: Bis 25 km/h + 600 Watt ist die höchste zulässige Leistung!
Doch wo darf man nun fahren? Die Antwort ist etwas komplexer. Grundsätzlich darf man den E-Scooter auf der Fahrbahn oder auf Radfahranlagen lenken. Wenn keine Radfahranlage vorhanden ist, ist es auch in Wohnstraßen und Begegnungszonen erlaubt.
Sofern Radfahren erlaubt ist, darf man auch in Schulstraßen und Fußgängerzonen mit seinem E-Scooter cruisen. Unter 12 Jahren gilt eine #Helmpflicht. Wir würden jedoch jedem empfehlen, seinen Kopf zu schützen. Für Kinder unter 12 Jahren gilt ebenso, dass das Fahren nur mit einer Aufsichtsperson oder mit einem gültigen Radfahrausweis erlaubt ist.
Auch beim Thema Alkohol gelten hier strenge Regeln: ab 0,8 Promille ist das Lenken des E-Scooters strafbar. Unter 0,8 Promille gilt: Wenn du durch den Alkohol beeinträchtigt bist, kann dich auch hier eine Strafe erwarten.
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