HALTEN VON GEFÄHRLICHEN TIEREN

Stadtgemeinde Fehring - GEMEINDE24

 

Das Halten von gefährlichen Tieren, die aufgrund ihrer arttypischen oder individuellen Verhaltensweise die Sicherheit von Menschen gefährden können (z.B. Schlangen oder Giftspinnen), ist nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig.

(Foto: © skeeze - https://pixabay.com/de/)

 

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