BH und Polizei verstärken Kontrollen

St. Jakob im Walde - GEMEINDE24

 

Bezirkshauptmannschaft und Polizei verstärken Kontrollmaßnamen!
Seitens der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld werden umgehend weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Bezirk gesetzt:
Ab der kommenden Woche werden von der Polizei im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern des Sicherheitsreferates der Bezirkshauptmannschaft gezielte Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Diese werden sich über den gesamten Bezirk erstrecken, in jenen Gemeinden verstärkt, in denen die Infiziertenzahlen sehr hoch sind.
Dabei soll die Einhaltung von konkreten gesetzlichen Corona-Bestimmungen ebenso kontrolliert werden wie die allgemeinen Schutzbestimmungen.
Schwerpunkte dieser Kontrollmaßnahmen sind:
• Betriebsstätten zur Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Frisöre, Physiotherapeuten und Physiotherapieeinrichtungen, Massageinstitute etc.
• Gaststätten, Buschenschenken, einschließlich „Hinterzimmer“, Vereinslokale wie Fischer- oder Schihütten, Imbiss-Stuben, Lokale bzw. Sitzecken bei Tankstellen etc.
• Fitness-Studios
• Käufhäuser, Supermärkte, Baumärkte, Bauernmärkte
• Kfz-Werkstätten und Tankstellen
* Sonstige Zusammenkünfte von Menschen
Weitere Maßnahmen werden nicht ausgeschlossen
Sollte der allgemeine Appell an die Bürgerinnen und Bürger, das Ersuchen an Unternehmer sowie die erweiterten Kontrollen nicht den gewünschten Erfolg bringen, können weitere Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Maßnahmen zur Eindämmung der Virus-Infektionen wären unter anderem eine allgemeine Antigen-Testaktion aller Bürgerinnen und Bürger in einer Gemeinde oder Region oder die Festlegung der Tragepflicht von Schutzmasken im Freien.
So wurden vor dem Hintergrund des anhaltenden Pandemiegeschehens die Bundesländer in einem kürzlich ergangenen Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersucht, umgehend Regelungen auf Landes- und Bezirksebene zu schaffen, wonach beim Betreten stark frequentierter öffentlicher Orte im Freien eine Atemschutzmaske zu tragen ist.
Derartige Regelungen sollen demnach an allen öffentlichen Orten im Freien gelten, bei denen auf Grund der hohen Frequenz von Personen nicht gesichert davon ausgegangen werden kann, dass der Mindestabstand von zwei Metern generell und durchgehend eingehalten werden kann.
Ein besonderes Dankeschön
allen, die dazu beitragen, dass sich die Corona-Pandemie nicht weiter ausbreiten kann und die infizierten Menschen weniger werden.
Hartberg, am 19. Feber 2021

 

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