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FSME Impfaktion 2024
Im Sanitätsreferat der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg werden vom 05. Februar 2024 bis 26. Juli 2024 wieder
Impfungen gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) angeboten.
Impfkosten:
€ 22,50 FSME-Impfung (FSME Immun) für Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
€ 22,00 FSME-Impfung (FSME Immun Junior) für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr*
FSME-Impfung für Kinder (Kleinkinder können erst ab der 3. Teilimpfung in der
Bezirkshauptmannschaft Voitsberg geimpft werden).
(gegen Vorweis der Verrechnungsbestätigung wird von der zuständigen Landesgeschäftsstelle
der Sozialversicherung ein Kostenbeitrag rückerstattet)
Anmeldung ist unbedingt erforderlich!
nächste Impftermine
Dienstag, 07. Mai 2024 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, 14. Mai 2024 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 16. Mai 2024 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
An diesen Impfterminen werden auch noch folgende Impfungen angeboten:
REPEVAX-Impfung (Diphtherie-Tetanus-Kinderlähmung-Keuchhusten) ab dem vollendeten 15. Lebensjahr € 30,50
HPV9-Gardasil-Impfung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kostenlos
Masern-Mumps-Röteln-Impfung kostenlos
Mitgebrachte Impfstoffe dürfen aus rechtlichen Gründen nicht verabreicht werden!
Weitere Impftermine sind vorgesehen und werden noch fixiert und auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg www.bh-voitsberg.steiermark.at angeführt.
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Weitere Informationen ÄlterHiermit übermitteln wir euch das Programm für den April 2024 des EBZ Voitsberg. Nähere Informationen befinden sich in der PDF Datei.
Weitere Informationen ÄlterIn der PDF Datei erfahren Sie, wie Verpackungen richtig getrennt werden.
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Hier können Vereine, Gemeinden, Privatpersonen sehr einfach Projekte mit Durchführung bis 30.6 einreichen. Ziel ist es Menschen dauerhaft zur Bewegung zu animieren. Ob Tanzkurs im Buschenschank, Alpakawanderung oder Yoga im Seniorenheim - da kann man ruhig kreativ sein.
Im Websiteformular sind die förderbaren Kosten angegeben (zb Trainer 40 €/h, Organisationsaufwand 200 € usw..). Für die Abrechnung/als Nachweise sind grundsätzlich lediglich Fotos und Teilnehmerlisten der Veranstaltung/en einzureichen.
Ab sofort liegt eine Verordnung für Zweitwohnsitzabgaben und Wohnungsleerstandsabgaben vor.
Bitte die anhängende PDF-Datei beachten.
Für die Gebühren ab 1.1.2024 bitte die angehängte PDF-Datei öffnen!
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