Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2023 durch die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft.
Gemäß § 5 (2) und § 9 (2) der Verordnung über die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade (ARZ) und der Goldgelben Vergilbung der Rebe, LGBI.Nr. 35/2010 idF LGBI.Nr. 40/2023, hat die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft die geeigneten
Maßnahmen und die Zeitpunkte bzw.
Zeiträume für den Einsatz der Bekämpfungsmaßnahmen zu bestimmen. Dabei sind gemäß § 5 (2) die verschiedenen Produktionsverfahren im Weinbau und die Ergebnisse der Beobachtung der ARZ-Entwicklung zu berücksichtigen. Die Maßnahmen und die Zeitpunkte bzw. Zeiträume für den Einsatz der Bekämpfungsmaßnahmen sind den Gemeinden im Verbreitungsgebiet zu übermitteln.
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