Gemäß § 6 Trinkwasserverordnung – TWV, BGBl. II Nr. 304/2001, idgF, informiert die Marktgemeinde Neuhaus am Klausenbach als Betreiber der Wasserversorgungsanlage (WVA) Neuhaus/Klb. seine Abnehmer über das Analyseergebnis der erfolgten Volluntersuchung des Trinkwassers der WVA Neuhaus/Klb.
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