Eintragung in die Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz für UnionsbürgerInnen für die Europawahl am 09.06.2024

Marktgemeinde Kukmirn - GEMEINDE24

 

UnionsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich können unter folgenden Bedingungen in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen werden:
• Vollendung des 14. Lebensjahres vor dem 01.01. des Jahres der Eintragung
• Keine Ausschließung vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament
• Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden

Das Antragsformular dazu erhalten Sie bei uns auf der Gemeinde und kann am beigefügten Link runtergeladen werden. Das PDF-Dokument ist angehängt.

Bei der Antragstellung müssen Sie einen gültigen Identitätsausweis vorlegen und eine förmliche Erklärung abgeben, dass Sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen.

Zugleich müssen Sie erklären, dass Sie in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben.

Für die Europawahl 2024 muss der Antrag auf Aufnahme bei der aktuellen Hauptwohnsitz-Gemeinde in Österreich bis spätestens zum Stichtag gestellt werden. Als Stichtag ist der 26.03.2024 vorgesehen.

 

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