Informationen für Hundebesitzer

Marktgemeinde Kukmirn - GEMEINDE24

 

• Für das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Kukmirn wurde festgelegt, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und außerhalb von ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen sind.

• Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden werden aufgefordert, die, durch ihre Hunde verursachten, Verunreinigungen auf Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätzen sowie Verkehrsflächen unverzüglich zu entfernen.

• Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund, für den die Abgabe zu entrichten ist, neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies dem Gemeindeamt binnen 2 Wochen anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn ein Hund das Alter von 6 Wochen erreicht.

 

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Kontaktdaten

Marktgemeinde Kukmirn
Dorfplatz 2
7543 Kukmirn
P: 03328/32203

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