K U N D M A C H U N G
Betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkung während der Tauwetterperiode im Gemeindegebiet von Ranten werden ab
Montag, dem 05. Februar 2024,
bis auf Widerruf folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen erlassen:
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 i.V.m. § 94 b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) wird im Bereich der Gemeinde Ranten während der Zeit der jährlichen Tauwetterperiode für Gemeindestraßen sowie Gemeindebrücken ein „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, Futtermittel- und Tiertransporte, Milchtransporte, Schülertransporte und Müllabfuhr“ verordnet (§ 52 lit. a Zif. 9c StVO 1960).
PDF-Dokument öffnen
[zurück]
Copyright © 2024, Gemeinde24
ein Kooperationsprojekt der Firmen innovative.at, justanapp.at, webnologie.at