Voranschlag für das Haushaltsjahr 2024

Gemeinde Ranten - GEMEINDE24

 

Kundmachung
gem. § 76 Abs. 3, Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ranten hat in seiner Sitzung am 16.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Tagesordnungspunkt 11: Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2024

 

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