Kundmachung Gewichtsbeschränkung 2023

Gemeinde Ranten - GEMEINDE24

 

K U N D M A C H U N G

Betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkung während der Tauwetterperiode im Gemeindegebiet von Ranten werden ab

Donnerstag, dem 23. Februar 2023,

bis auf Widerruf folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen erlassen:

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 i.V.m. § 94 b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) wird im Bereich der Gemeinde Ranten während der Zeit der jährlichen Tauwetterperiode für alle Gemeindestraßen sowie Gemeindebrücken ein „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, Futtermittel- und Tiertransporte, Milchtransporte, Schülertransporte und Müllabfuhr“ verordnet (§ 52 lit. a Zif. 9c StVO 1960).

Die gegenständliche Verordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gilt mit deren Entfernung wieder als aufgehoben.

Die Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Straßenerhalter für den jeweils zu beschränkenden Straßenabschnitt.

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 99 StVO 1960 bestraft

Der Bürgermeister:
BGM Franz Kleinferchner

 

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