Lärmschutzverordnung Gemeinde Fernitz-Mellach

Gemeinde Fernitz-Mellach - GEMEINDE24

 

Die Durchführung von lärmerzeugenden Arbeiten - dies sind all jene Arbeiten, die mit größerer Geräuschentwicklung verbunden sind, wie insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Kreissägen und dergleichen - ist von

Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 20.00 Uhr und am Samstag in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr gestattet.
An Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Tätigkeiten verboten.

 

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Kontaktdaten

Gemeinde Fernitz-Mellach
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8072 Fernitz-Mellach
P: 03135/52362

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