Eintragungszeitraum für drei Volksbegehren mit der Kurzbezeichnungem „Verfassungsgerichtshof ohne Parteipolitik“, “Keine BARGELD-Obergrenze“ und “Kein ORF-Zwangsbeitrag“ stehen ab 12.2.2024 entweder online mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID-Austria) oder in den Gemeindeämtern zu den Amsstunden zur Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Verfügung.
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