Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Ankündigung HUNDEKUNDEKURS für das 2. Quartal 2024 am 14.06.2024 um 13.00 Uhr!
Die Fachabteilung Gemeinde, Wahlen und ländlicher Wegebau, Referat Gemeinderecht und Wahlen, hat mit Erlass vom 30.01.2013, GZ: ABT07-530-242/2012-5, festgelegt, dass jene Personen einen Hundekundenachweis binnen Jahresfrist zu erbringen haben, die ab Inkrafttreten der Novelle (01.01.2013) einen Hund (neu) anschaffen bzw. angeschafft haben und nicht vor der Anschaffung dieses Hundes einen anderen Hund innerhalb der letzten fünf Jahre gehalten haben.
Da die Organisation und Abhaltung der Ausbildungskurse im Wege der Bezirksverwaltungsbehörden mindestens einmal im Quartal erfolgen soll, veranstaltet das Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Murau am Freitag, 14.06.2024, im Sitzungssaal der Bezirkshauptmannschaft Murau, einen Hundekundekurs.
Termin: Freitag, 14.06.2024, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Anmeldung: BH Murau, Tel. Nr.: 03532/2101-218 bis spätestens 03.06.2024
Kosten: € 41,60
Teilnehmerzahl: mindestens 10 Personen
Die Förderungsaktion "Starke!Zentren" läuft noch bis Ende Juni 2024. Diese finanzielle Unterstützung zielt darauf ab, Leerstände durch Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in Ortszentren zu reduzieren und somit die Attraktivität in Gemeinden zu steigern. Die Steirische Wirtschaftsförderung SFG unterstützt mit bis zu 100.000 Euro je Vorhaben.
Liegenschaftseigentümer haben noch die Möglichkeit, bis Ende Juni einen Antrag auf Förderung zu stellen. Wichtig: Das Budget ist begrenzt. Daher kann nicht garantiert werden, dass die Mittel bis zum Ende der Frist verfügbar sind.
Für weitere Informationen oder um einen Beratungstermin zu vereinbaren, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Berater Herrn Buchsbaum oder Herrn Lackner von der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument bzw. Link!
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beil. PDF-Dokumenten!
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KUNDMACHUNG
Am Gemeindeamt wurde eine Sonnenbrille abgegeben.
Der Fund wird im Marktgemeindeamt aufbewahrt.
Der Verlustträger oder die Verlustträgerin möge sich im Gemeindeamt melden.
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Sehr geehrte Patienten!
Die Arztordination Dr. Josef Huber ist bis auf weiteres von Montag bis Freitag jeweils vormittags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Zu diesen Zeiten finden auch ärztliche Untersuchungen statt.
Ihr Dr. Josef Huber
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KUNDMACHUNG
Am Freitag, den 26. April 2024, findet um 09:00 Uhr im Marktgemeindeamt St. Peter am Kammersberg die Auslosung der Kandidaten zur Erstellung der Geschworenen- und Schöffenliste statt.
Die Auswahl der Personen erfolgt mit einem automationsunterstützten Datenprogramm.
Nach § 5 Abs. 2 des Geschworenen- und Schöffengesetzes 1990, BGBl.Nr. 256, ist diese Amtshandlung öffentlich.
Der Bürgermeister:
Herbert Göglburger
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Kindersportcamp von 05.08.2024 bis 09.08.2024 in St. Peter am Kammersberg.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument!
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Der nächste Termin für die Silofolienentsorgung durch den Obersteirischen Maschinenring ist in der Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg am Montag, den 6. Mai 2024, in der Zeit von 14:00 bis 14:30 Uhr bei der Greimhalle.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument!
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Ab Freitag, den 05.04.2024, gilt für die in der beiliegenden Kundmachung angeführte Gemeindestraße ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beil. Kundmachung!
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Nähere Informationen entnehmen Sie dem beil. PDF-Dokument!
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. Flyer!
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In der Ordination von Dr. Huber sind einige Kleidungsstücke vergessen worden, wir bitten die Besitzer um Abholung bzw. um Kontaktaufnahme bei Dr. Huber unter 03536/70720.
Im Anhang finden Sie ein Bild von den Kleidungsstücken.
KUNDMACHUNG
über die
Ausschreibung der Wahl der österreichischen
Mitglieder des Europäischen Parlaments
Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung - EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBl. II Nr. 72/2024, bekanntgemacht.
Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:
„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der
9. Juni 2024
festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.“
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument!
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument!
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument!
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Die Sprechtagstermine für das Jahr 2024 entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument!
Stand: Jänner 2024
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Die Abfuhrtermine für Restmüll, Gelber Sack, Biomüll, Sperrmüll und Problemstoffe im Kalenderjahr 2024 entnehmen Sie bitte dem beil. Müllkalender!
Stand: Jänner 2024
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Ab Mittwoch, dem 7. Februar 2024, gilt für die in der beiliegenden Kundmachung angeführten Gemeindestraßen ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beil. Kundmachung sowie dem angeführten Link!
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Am Gemeindeamt wurde ein brauner Schlüssel mit Kreuzanhänger abgegeben.
Der Fund wird im Marktgemeindeamt aufbewahrt.
Der Verlustträger oder die Verlustträgerin möge sich im Gemeindeamt melden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument!
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument bzw. angefügten Link!
Weitere Informationen ÄlterNähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. Flyer!
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument!
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. Folder!
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument bzw. Link!
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Am Gemeindeamt wurde eine Brille mit braunem Umhängeband abgegeben.
Der Fund wird im Marktgemeindeamt aufbewahrt.
Der Verlustträger oder die Verlustträgerin möge sich im Gemeindeamt melden.
Am Gemeindeamt wurde eine kleine Drohne abgegeben.
Der Fund wird im Marktgemeindeamt aufbewahrt.
Der Verlustträger oder die Verlustträgerin möge sich im Gemeindeamt melden.
Nähere Informationen über die Öffnungszeiten im ASZ St. Peter a. Kbg. für die Problemstoffsammlung entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument!
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Am Gemeindeamt wurde ein Schlüsselbund mit VW-Autoschlüssel und verschiedenen Herzanhängern abgegeben.
Der Fund wird im Marktgemeindeamt aufbewahrt.
Der Verlustträger oder die Verlustträgerin möge sich im Gemeindeamt melden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument!
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. Flyer!
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Am Gemeindeamt wurde ein Silberner Einzelschlüssel abgegeben.
Der Fund wird im Marktgemeindeamt aufbewahrt.
Der Verlustträger oder die Verlustträgerin möge sich im Gemeindeamt melden.
Am Gemeindeamt wurde ein VW-Autoschlüssel abgegeben.
Der Fund wird im Marktgemeindeamt aufbewahrt.
Der Verlustträger oder die Verlustträgerin möge sich im Gemeindeamt melden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Weitere Informationen ÄlterNähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angefügten Dokument.
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Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beil. PDF-Dokument sowie dem beigefügten Link!
Weitere Informationen ÄlterNähe Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Dokumenten.
Weitere Informationen ÄlterNähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
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Die Kriminalprävention Murau informiert über Tochter-Sohn-Trick.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
So fördert Österreich
Das Transparenzportal bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Förderlandschaft Österreich. Unter dem angeführten Link bekommen Sie detaillierte Informationen rund um Förderungsvergaben.
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Im Oktober startet österreichweit die Erhebung über Erwachsenenbildung (AES). AES steht für Adult Education Survey.
Die Erhebung wird vom Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) organisiert und in Österreich vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragt. Für die nationale Durchführung ist Statistik Austria verantwortlich.
Wir befragen österreichweit Erwachsene im Alter zwischen 18 und 69 Jahren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Unter kataster.bev.gv.at kann man ab sofort einfach, schnell und kostenlos wichtige Informationen zu über 10 Millionen Grundstücke in ganz Österreich abfragen.
Der angeführte Link führt direkt zum Kataster der Marktgemeinde St. Peter am Kammersberg!
Wie der neue und für alle frei zugänglichen Webservice des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) funktioniert, zeigt das anschauliche Video: https://www.youtube.com/watch?v=GCWAkMaVcy4
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