Gemäß § 6 Trinkwasserverordnung – TWV, BGBl. II Nr. 304/2001, idgF, informiert die Marktgemeinde Minihof-Liebau als Betreiber der Wasserversorgungsanlage (WVA) Minihof-Liebau seine Abnehmer über das Analyseergebnis der erfolgten Volluntersuchung des Trinkwassers der WVA Minihof-Liebau.
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