Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen
Waldbrandgefahr wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben eine
Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten
besonderer Brandgefahr erlassen und wird diese Verordnung in der Beilage zur
Kenntnisnahme übermittelt.
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