Antragstellung: 15.09. bis 22.12.2017 im Meldeamt der Marktgemeinde Pöls-Oberkurzheim.
Einkommensgrenzen:
Ein-Personen Haushalte: € 1.185,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.777,00
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 355,00
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
Einkommensnachweis ALLER im Haushalt lebenden Personen
Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
Nachweis über die Heizungsart oder letzte Heizkostenrechnung
Für Bezieher der Wohnunterstützung (= Wohnbeihilfe) wird KEIN Heizkostenzuschuss gewährt.
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Nähere Informationen zu den Richtlinien: Bitte öffnen Sie das PDF-Dokument
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