• Für das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Kukmirn wurde festgelegt, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und außerhalb von ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen sind.
• Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden werden aufgefordert, die, durch ihre Hunde verursachten, Verunreinigungen auf Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätzen sowie Verkehrsflächen unverzüglich zu entfernen.
• Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund, für den die Abgabe zu entrichten ist, neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies dem Gemeindeamt binnen 2 Wochen anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn ein Hund das Alter von 6 Wochen erreicht.
[zurück]
Bereitgestellt von Gemeinde24, dem Kommunikationstool für Gemeinden!
Copyright © 2023 Fa. Gemeinde24