Brauchtumsfeuer: Bisherige Verordnung bleibt bis auf Weiteres gültig

GEMEINDE24

Marktgemeinde Gaishorn am See

 

Osterfeuer am Karsamstag; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 03 Uhr früh am Ostersonntag zulässig und darf ausschließlich mit trockenem, biogenem Materialen beschickt werden.

 

PDF-Dokument öffnen

[zurück]

Kontakt

Marktgemeinde Gaishorn am See
Gaishorn am See 59
8783 Gaishorn am See
P: 03617/2208

Bereitgestellt von Gemeinde24, dem Kommunikationstool für Gemeinden!

Copyright © 2023 Fa. Gemeinde24