Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt gemäß § 11 des Forstgesetzes 1975 für das Gemeindegebiet von Schöder eine Revision des Gefahrenzonenplanes.
Der Entwurf des Gefahrenzonenplanes liegt vom 23.10. bis einschließlich 20.11.2017 am Gemeindeamt von Schöder zur allgemeinen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem PDF-Dokument.
Eine Bürgerversammlung zur Vorstellung des Gefahrenzonenplanes und zur Information der betroffenen Bevölkerung findet am Dienstag, den 07.11.2017 um 20 Uhr im Gasthaus Neuwirt statt.
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