Schneebruch 2026 - Informationsschreiben

Gemeinde Lang - GEMEINDE24

 

Der Schneebruch vom Freitag, dem 20.02.2026, hat in den Wäldern des Bezirkes Leibnitz regional zu beträchtlichen Schäden geführt und stellt viele Waldbesitzer vor nicht alltägliche Herausforderungen in der Waldbewirtschaftung. Das Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz versucht die dringendsten Fragen zu beantworten.

 

Wer beurteilt den Schaden in meinem Wald und sagt mir, was am besten zu tun ist?

Die ersten und kompetentesten Ansprechpartner für die Bewirtschaftung der Wälder im Bezirk sind die Forstexperten der Landwirtschaftskammer Leibnitz und der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz

 

Welche Maßnahmen sind am dringendsten?

Die größte wirtschaftliche Bedrohung betrifft die Baumart Fichte und geht von den Borkenkäfern, dem Buchdrucker und dem Kupferstecher, aus. Um einer drohenden Massenvermehrung beim Borkenkäfer in den kommenden Jahren entgegenzuwirken, ist ein rasches Aufarbeiten der geschädigten Fichten unbedingt notwendig.

 

Was muss ich im Wald mit der Fichte zur Verminderung von Folgeschäden machen?

 

  1. Gebogene oder entwurzelte Fichten sind ausnahmslos zu fällen und aufzuarbeiten.
  2. Abgebrochene, grüne Kronenteile bzw. Wipfel sind entweder aus dem Wald zu bringen und durch Häckseln unschädlich zu machen oder direkt im Wald in 30cm Abschnitte zu trennen (bruttaugliches Material ist Derbholz, >7cm Durchmesser in Rinde).
  3. Abgebrochene Bäume ohne grüne Äste sowie mit geringer Restkrone (Bruchstümpfe) sind ausnahmslos zu fällen und aufzuarbeiten.
  4. Fichten mit großer Restkrone (mehr als 70 % der grünen Krone erhalten) können bei entsprechender Nachsorge im Bestand verbleiben. Die geschädigten Fichten müssen in den Sommermonaten im 14tägigen Intervall auf Borkenkäferbefall kontrolliert werden.
  5. Je nach Witterung ist ab Anfang April mit Borkenkäferbefall zu rechnen. Daher ergibt sich ein Zeitraum für eine ordnungsgemäße Aufarbeitung bis 30.04.2026 um eine Borkenkäfermassenvermehrung zu verhindern.

 

Gibt es eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds?

Ab einer Schadfläche von 3.000 m² besteht die Möglichkeit um eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds (Privatschadensausweis) bei der Gemeinde anzusuchen. Als Schadensfläche gilt, wenn durch das Schadereignis die Bestockung zumindest um 3/10 abgenommen hat, sprich, wenn mind. 30 % der Bäume geschädigt sind.

Erfahrungsgemäß sind im Bezirk Leibnitz bei Fichtenbeständen mehr als 0,5 ha Schadfläche notwendig, um in den Genuss einer Entschädigung aus dem Katastrophenfonds zu kommen. Weiterführende Informationen zum Thema Privatschadensausweis: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541408/127384147/

 

Bekomme ich für eine Aufforstung meiner Schadfläche eine Förderung?

Aufforstungen mit Laubholz von Schadflächen ab einer Fläche von 1.000 m² sind förderbar. Kontakt siehe unten.

 

Forstaufsichtsstationen im Bezirk Leibnitz:

 

Ansprechpartner:

Bezirksförster FAST Leibnitz

Ing. Andreas Buchberger,

0676 866 40 137

 

Zuständig für nachstehende Gemeinden:

Allerheiligen bei Wildon

Empersdorf

Gabersdorf

Gralla

Heiligenkreuz am Waasen

Hengsberg

Lang

Lebring-St. Margarethen

Leibnitz

Ragnitz

St. Georgen a.d. Stiefing

St. Veit i.d. Südsteiermark

Schwarzautal

Straß in Steiermark

Tillmitsch

Wagna

Wildon

 

Bezirksförster FAST Arnfels

Ing. Erwin Pichler,

0676 866 40 119

 

Zuständig für nachstehende Gemeinden:

Arnfels

Ehrenhausen a.d. Weinstraße

Gamlitz

Großklein

Gleinstätten

Heimschuh

Kitzeck i. Sausal

Leutschach a.d.Weinstraße

Oberhaag

St. Andrä-Höch

St. Johann i. Saggautal

St. Nikolai i. Sausal

 

Förderung Wiederbewaldung - gesamter Bezirk

Förster

Michael Unterberger,

0676 7019141

 

Das gesamte Dokument finden Sie nachstehend als Download.

 

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8403 Lang
P: +4331827108

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