Gemeinde Ranten

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.

Vermessungen - Leitungskataster

Geschätzte Bevölkerung von Ranten!

Die Gemeinde Ranten ist aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erstellung eines digitalen Leitungskatasters für Wasser und Kanal verpflichtet.

Während der nächsten Monate bzw. wahrscheinlich auch noch im kommenden Jahr soll das gesamte Leitungsnetz aufgenommen und vermessen werden.

Hierfür benötigen wir Ihre Mithilfe.

Wir bitten alle, die an das örtliche Leitungsnetz der Wasserversorgung angeschlossen sind, die Hausanschlussschieber freizulegen und zu markieren, damit diese auch eingemessen werden können. Die Hausanschlussschieber sollten sich in der Regel auf dem eigenen Grundstück befinden.

Weiters bitten wir alle, die an das örtliche Kanalnetz für Abwässer angeschlossen sind, den jeweiligen Hausanschlussschacht freizulegen und zu markieren.

Da wir die Vermessungsarbeiten zügig voranbringen möchten, bitten wir um Freilegung der angeführten Teile bis 01. Juni 2024.

Abschließend bitte ich Sie um Verständnis, dass während der Vermessungsarbeiten mit der Fa. PI Wlattnig GmbH auch das ein oder andere Grundstück betreten werden muss.

 

Weitere Informationen Heute
2024-04-25

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Kindergartenpädagogin oder eines Kindergartenpädagogen - Leitungsfreistellung

Die Gemeinde Ranten sucht aufgrund der verpflichtenden Leitungsfreistellung ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 eine Kindergartenpädagogin/einen Kindergartenpädagogen für den Gemeindekindergarten mit einem Beschäftigungsausmaß von 4 Wochenstunden.

 

Verbindliche Anstellungserfordernisse sind:

 

  • Die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen/Kindergärtner
  • der Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik oder der Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik – Kolleg für Kindergartenpädagogik
  • Einwandfreier Leumund
  • Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst abgeleistet haben.

 

 

Neben der fachlichen Eignung legen wir Wert auf die Persönlichkeit, sensiblen Umgang mit Kindern und Eltern, gutes Einfühlungsvermögen, freundliche Umgangsformen, Teamfähigkeit und Engagement.

 

Die Anrechnung von Vordienstzeiten sowie die Anstellung erfolgen nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, LGBl. 160/1962 i.d.g.F. (Stmk G-VBG).

 

 

Das Dienstverhältnis beginnt mit September 2024.

 

Bewerbungsgesuche sind analog oder digital, belegt mit den Nachweisen über die fachlichen Anstellungserfordernisse im Sinne des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 – StAEG, LGBl.Nr. 105/2008 idgF. und einem

Lebenslauf im Gemeindeamt Ranten einzubringen.

 

Ende der Bewerbungsfrist ist Freitag, der 10. Mai 2024, 12.00 Uhr.

 

Weitere Informationen Gestern
2024-04-24

Öffentliche Ausschreibung für die Stelle einer Kinderbetreuerin oder eines Kinderbetreuers

In der Gemeinde Ranten wird die Stelle einer Kinderbetreuerin/eines Kinderbetreuers im Kindergarten Ranten befristet in Teilzeit mit 30 Wochenstunden ausgeschrieben.

 

Verbindliche Anstellungserfordernisse sind:

  • Lebensalter von mindestens 18 Jahren
  • Gesundheitliche, persönliche und körperliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
  • abgeschlossene pädagogische Ausbildung (min. zur/zum KinderbetreuerIn)
  • Berufserfahrung im pädagogischen Bereich wünschenswert
  • Einwandfreier Leumund
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Besitz einer Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates
  • Männliche Bewerber müssen den Präsenzdienst abgeleistet haben

 

Neben der fachlichen Eignung legen wir Wert auf die Persönlichkeit, sensiblen Umgang mit Kindern und Eltern, gutes Einfühlungsvermögen, freundliche Umgangsformen, Teamfähigkeit und Engagement.

 

Ende der Bewerbungsfrist ist Freitag, der 10. Mai 2024, 12.00 Uhr.

 

Die Anrechnung von Vordienstzeiten sowie die Anstellung erfolgen nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, LGBl. 160/1962 i.d.g.F. (Stmk G-VBG).

Mindestbruttogehalt Basis Vollzeit (40 Stunden): € 2.733,30

 

Das Dienstverhältnis beginnt mit September 2024 und ist vorerst befristet.

 

Bewerbungsgesuche sind analog oder digital, belegt mit den Nachweisen über die fachlichen Anstellungserfordernisse im Sinne des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 – StAEG, LGBl.Nr. 105/2008 idgF. und einem

Lebenslauf im Gemeindeamt Ranten einzubringen.

Weitere Informationen Gestern
2024-04-24

Tennissaison 2024

Am 9.5.2024 starten wir in die Tennissaison 2024.

Genauere Infos über Termine und Preise finden Sie im Anhang.

Weitere Informationen Diesen Monat
2024-04-18

Tenniskurse 8.-13.7.2024

Auch heuer finden wieder Tenniskurse mit Dorfer Christian statt.

Und zwar von 8.-13.7.2024, Anmeldungen bitte bis 24.6.2024 unter 0664/51 62 743

Nähere Infos im Anhang.

Weitere Informationen Diesen Monat
2024-04-18

Änderung Gottesdienst am 21.04.2024

Am kommeden Sonntag, 21.04.2024 beginnt die hl. Messe bereit um 09.00 Uhr.

Weitere Informationen Diesen Monat
2024-04-18

Beantragung Wahlkarte Europawahl 2024

Wahlkarten für die Europawahl am 09. Juni 2024 können digital über den angeführten Link beantrgat werden:

 

https://www.meinewahlkarte.at/61441

 

Die Authenifizierung ist über Lichtbildausweis, Reisepassnummer, ID-Austria oder Antragscode möglich. Der Antragscode wird allerdings erst mit den Wahlverständigungen postalisch übermittelt. 

Weitere Informationen Diesen Monat
2024-04-15

Kundmachung Zurücklegung Gemeinderatsmandat Köglburger

Weitere Informationen Älter
2024-03-12

K U N D M A C H U N G Gewichtsbeschränkung Tauwetterperiode

K U N D M A C H U N G

Betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkung während der Tauwetterperiode im Gemeindegebiet von Ranten werden ab

Montag, dem 05. Februar 2024,

bis auf Widerruf folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen erlassen:

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 i.V.m. § 94 b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) wird im Bereich der Gemeinde Ranten während der Zeit der jährlichen Tauwetterperiode für Gemeindestraßen sowie Gemeindebrücken ein „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, Futtermittel- und Tiertransporte, Milchtransporte, Schülertransporte und Müllabfuhr

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2024-02-07

Volksbegehren Eintragungszeitraum März 2024

Kundmachung über den Eintragungszeitraum der angeführten Volksbegehren - März 2024

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2024-01-25

Elektronische Zustellung

Wollen Sie Ihren “Papierkram” reduzieren und einen Beitrag für die Umwelt leisten? Mit der Elektronischen Zustellung haben Sie die Möglichkeit dazu. Sie können Sendungen der Gemeinde Ranten, wie zum Beispiel Rechnungen, Lastschriften und Bescheide, aber auch Schriftstücke anderer Behörden und Absender bequem auf einem Tablet, Smartphone oder am PC empfangen – jederzeit und überall.

VORTEILE DER ELEKTRONISCHEN ZUSTELLUNG:
Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Mit der elektronischen Zustellung werden die Identität der Empfängerin beziehungsweise des Empfängers und die Identität der absendenden Behörde klar gewährleistet. Der Transport und die Zustellung erfolgen über eine gesicherte Verbindung. Damit wird die Voraussetzung für die Zustellung von behördlichen nachweislichen Sendungen, das sind RSa- und RSb-Briefe und elektronische Briefsendungen, geschaffen. Per E-Mail ist die Zustellung von behördlichen nachweislichen Sendungen nicht möglich.
Um Fristen bei Abwesenheit nicht zu versäumen, können dem Zustelldienst zum Beispiel Urlaube bekannt gegeben werden.

  • Kostenloses elektronisches Postfach
  • Garantiert SPAM-frei
  • Sicher und vertraulich
  • Sieben Tage – 24 Stunden geöffnet
  • Kein Weg zum Postamt wegen RsB- oder RsA-Briefen
  • Weltweit erreichbar
  • Dokumente können elektronisch abgelegt werden
  • Verkürzte Verfahrenszeiten

Abgesehen davon, helfen Sie natürlich auch Papier-, Druck- und Entsorgungskosten zu sparen.

Da in der Gemeinde Ranten momentan nur ca. 5% aller Zahlungspflichtigen ihre Briefstücke elektronisch empfangen, möchten wir mit der beiliegenden PDF-Datei auf drei einfache Möglichkeiten für die Elektronische Zustellung hinweisen.

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2024-01-19

Neue Förderungen ab 2024

Mit 1. Jänner 2024 ist das neue Fördermodell der Gemeinde Ranten in Kraft getreten.
Details sind dem nachfolgenden Link zu entnehmen:

https://www.ranten.gv.at/foerderungen.html

 

 

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2024-01-09

Voranschlag für das Haushaltsjahr 2024

Kundmachung

gem. § 76 Abs. 3, Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ranten hat in seiner Sitzung am 16.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

 

Tagesordnungspunkt 11:  Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2024

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2023-12-19

Sitzungsplan 2024

Anbei finden Sie den Sitzungsplan für das Jahr 2024

Weitere Informationen Älter
2023-12-19

Gebühren - Wertsicherung 2024

Anbei finden Sie die Kundmachung für die Gebührenerhöhung gemäß Wertsicherung für das Jahr 2024

Weitere Informationen Älter
2023-12-19

Vorsorge Stromausfall (Blackout)

Geschätzte Bevölkerung von Ranten!

Aus aktuellem Anlass wird informiert, dass bei einem länger andauernden Stromausfall bzw. Blackout, die Rüsthäuser der Freiwilligen Feuerwehren als erste Anlaufstelle für Notfälle bzw. zur medizinische Versorgung dienen, und rund um die Uhr besetzt sind.
Auch das Rüsthaus in Ranten ist mit einem Notstromaggregat ausgestattet, und es kann somit ein dauerhafter Betrieb gewährleistet werden.

Ein großes Danke an alle Helfer und Mitglieder der Feuerwehren, die am vergangenen Wochenende die Bevölkerung unterstützten.

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2023-12-07

Änderung Kontakt TKV

Änderung Kontakt für TKV - Container

Die Abgabe ist nach wie vor nur nach telefonischer Absprache mit einem zuständigen Außendienstmitarbeiter der Gemeinde Ranten und seiner Anwesenheit möglich.

+43 664 59 45 929

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2023-11-27

Bürger- und Projektsprechtage 2024 - BH Murau

Bürger- und Projektsprechtage bei der
Bezirkshauptmannschaft Murau im Jahr 2024
„BERATEN STATT BEAUFLAGEN“

Bereits seit vielen Jahren werden bei der Bezirkshauptmannschaft Murau

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2023-11-20

Geoinformationssystem (GIS)

Liebe Bevölkerung von Ranten!
Als zusätzlichen Bürgerservice haben wir seit heute für euch unser neues Geoinformationssystem (GIS) auf unserer Homepage veröffentlicht.

https://www.ranten.gv.at/gis.html

Sensible Daten können aufgrund der DSGVO natürlich nicht veröffentlicht werden.

Es sind allerdings verschiedene Ansichten (Kataster, Orthofoto, Flächenwidmungsplan, etc.) verfügbar, sowie die Möglichkeit, nach Adressen zu suchen, Kartenausschnitte sofort per Mail zu versenden, oder auszudrucken.

Ein schönes Wochenende wünscht das Team der Gemeinde Ranten

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2023-05-12

Kundmachung Gewichtsbeschränkung 2023

K U N D M A C H U N G

Betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkung während der Tauwetterperiode im Gemeindegebiet von Ranten werden ab

Donnerstag, dem 23. Februar 2023,

bis auf Widerruf folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen erlassen:

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 i.V.m. § 94 b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) wird im Bereich der Gemeinde Ranten während der Zeit der jährlichen Tauwetterperiode für alle Gemeindestraßen sowie Gemeindebrücken ein „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, Futtermittel- und Tiertransporte, Milchtransporte, Schülertransporte und Müllabfuhr" verordnet (§ 52 lit. a Zif. 9c StVO 1960).

Die gegenständliche Verordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gilt mit deren Entfernung wieder als aufgehoben.

Die Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Straßenerhalter für den jeweils zu beschränkenden Straßenabschnitt.

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 99 StVO 1960 bestraft

Der Bürgermeister:
BGM Franz Kleinferchner

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2023-02-17

"Ranten verschenkt" - Facebook Gruppe

Es gibt eine neue und interessante Facebook-Gruppe --> “Ranten verschenkt“:

https://www.facebook.com/groups/1550814852055385

>>Bitte lesen! >>
Die Idee ist einfach: Statt wegwerfen verschenken! Jede und jeder von uns sammelt im Laufe der Zeit Dinge an, die sie oder er nicht mehr brauchen kann. Statt die Sachen verstauben zu lassen oder gar wegzuschmeißen, kannst du hier in dieser Gruppe jemanden finden, der Verwendung dafür hat und sich freut.
Verschenken und beschenkt macht Sinn, weil es ist:
- nachhaltig
- sozial
- ökologisch
und macht Spaß! :-)


Und so geht´s:
Verschenken: Wenn Du etwas hast, das du nicht mehr brauchst und verschenken willst, machst du ein Foto davon und postest es auf die Pinnwand dieser Gruppe. Wer die Sachen haben möchte, kommentiert dein Foto.
Die genaue Übergabe handelt Ihr unter euch aus (PN/Privatnachricht).
Die wichtigste Regel lautet:
Du verschenkst deine Sachen und erwartest dafür KEINERLEI GEGENLEISTUNG.
Es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf Geschenke und der Verschenkende kann selbst entscheiden wen er beschenkt.


Noch ein paar Regeln:
1) Werbung für was auch immer, Partnergesuche, Umfragen und so weiter löschen wir ohne Kommentar. Wenn du zB etwas für einen sozialen Zweck bewerben willst, red` es kurz mir uns ab.
2) Wenn du für jemanden etwas reservieren möchtest, kommentier deinen Post bitte mit “reserviert”, das heißt es ist noch nicht geholt, aber momentan nicht zu haben. Beiträge von bereits abgeholten Sachen bitte löschen oder mit „verschenkt“ oder „vergeben“ kommentieren dann können wir das für euch löschen.
3) Das Verschenken von Tieren und allem Rezept- und Apothekenpflichtigen geht nicht.
4) Außerdem distanzieren wir uns! :-)
(Hiermit wird ausdrücklich erklärt, dass sich die Admins der Gruppe “Ranten Verschenkt“ von jeder Haftung für angebotene Artikel distanzieren. Wenn ein Beitrag als unseriös eingestuft wird, werden dieser und der Beitragsersteller gelöscht. Weiters wird der Name notiert und in eindeutig widerrechtlichen Angelegenheiten weitergeleitet.
5 ) Das Annehmen von Essen, Getränken und Verzehrprodukten jeglicher Art erfolgt auf eigene Gefahr.
6) Wir wollen respektvoll miteinander umgehen. Rassismus, Beleidigungen, Diskriminierungen haben in dieser Gruppe keinen Platz. Personen, die dies nicht einhalten werden dauerhaft ausgeschlossen.
Alle Probleme, Fragen, Anregungen, Beschwerden den Admins per PN melden. Beleidigende Posts werden kommentarlos gelöscht.

Viel Spaß beim Verschenken und beschenkt werden wünscht:
Das Team der Gemeinde Ranten

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2022-10-27

Stillberatung - Geburtsvorbereitung - BabyTreff

Liebe (werdende) Mütter der Gemeinde Ranten!

Auch heuer stehen euch die vielfältigen Angebote rund um das Thema Still- und Mütterberatung von Frau Ingrid Forrer kostenlos zur Verfügung.

Details über die Beratungsmöglichkeiten sowie aktuelle Veranstaltungen und Termine könnt ihr dem Anhang entnehmen (siehe PDF).

Die Gemeinde Ranten freut sich, euch dieses Service anbieten zu können, und wünscht euch alles Gute mit eurem Nachwuchs

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2022-09-06

Biomülltonne

Am Anhang darf die aktuelle Aussendung zum Thema Biomülltonne übermittelt werden.

Weitere Informationen Älter
2021-11-12

Leinenzwang für Hunde

Aus gegebenem Anlass und aufgrund mehrerer Beschwerde weist die Gemeinde Ranten auf das Landes-Sicherheitsgesetz 2005 im Bezug auf das Halten und Führen von Hunden hin.
Hier ein kurzer Auszug aus dem Gesetzblatt:

Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen.

Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie unter dem o.a. Link.

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2020-06-04

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Ranten 110
8853 Ranten
P: 035358246

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