Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Diesen Freitag, den 19. April 2024 startet in den Ortsteilen Weichstetten und St. Marien „Tempo 30“ auf den Gemeindestraßen. Für einen optimalen Start für Sie nochmal das Wichtigste im Überblick:
Ortsteil Weichstetten:
- Gebiet: Auf allen Gemeindestraßen im Ortsgebiet von Weichstetten (ausgenommen sind die Landesstraße und die Straße Richtung Deischlried) gilt ab Freitag eine verordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Vorrang: Innerhalb der Tempo-30-Zonen gilt ausnahmslos die Rechtsregel (Vorrang für die/den Rechtskommende/n).
Ortsteil St. Marien:
- Gebiet: Auf allen Gemeindestraßen im Ortsgebiet von St. Marien (ausgenommen sind die Landesstraßen und ein Teilstück der Mühlenstraße) gilt ab Freitag eine verordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Vorrang: Innerhalb der Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich die Rechtsregel (Vorrang für die/den Rechtskommende/n). Einzige Ausnahme stellt im Ortsgebiet von St. Marien der Straßenzug von der Bäckerei Reichl bis zur Ortstafel in der Mühlenstraße dar – hier bleiben die Vorrangregeln wie bisher!
Bodenmarkierungen:
In Weichstetten und St. Marien werden iZm Tempo 30 umfassende Bodenmarkierungen aufgetragen (ua. „Haifischzähne“ an den Kreuzungspunkten in den Tempo-30-Zonen). Witterungsbedingt können die Bodenmarkierungsarbeiten erst mehrere Tage nach dem 19. April abgeschlossen werden – bitte um Ihr Verständnis.
Gemeinsam wird ein guter Start gelingen. Ich wünsche Ihnen gute Fahrt! Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Walter Lazelsberger
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Auch heuer wird die Gemeinde wieder einen Ferienpass für die Kinder unserer Gemeinde herausgeben. Dank der Gesunden Gemeinde gibt es wieder Angebote für Jugendliche (12–18Jährige).
Wir ersuchen alle Organisatoren ihre Veranstaltungen bis spätestens 17. Mai 2024 im Bürgerservice unter Tel. 81 55-10 oder gemeinde@st-marien.at bekannt zu geben.
Immer wieder gibt es Beschwerden über Lärmbelästigung am Wochenende. Wir appellieren an alle GemeindebürgerInnen bei lärmerzeugenden Tätigkeiten (Rasenmähen, Kreissägen, Hochdruckreiniger etc.) sich an folgende Grundregel zu halten:
Verzicht auf lärmerzeugende Arbeiten an Samstagen ab 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig!
Dieser Aufruf ergeht an alle Wasserbezieher, die ihr Schwimmbad aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage befüllen!
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für Eltern mit schulpflichtigen Kindern in allgemeinbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen.
Die Schulveranstaltungshilfe kann für mehrtägige Schulveranstaltungen wie Sportwochen, Skikurse oder Landschulwochen einer allgemeinbildenden Pflichtschule oder einer Landwirtschaftlichen Fachschule beantragt werden. Es reichen vier Schulveranstaltungstage außerhalb des Schulstandortes aus, egal, ob diese vier Tage von einem oder mehreren Kindern gezählt werden. Die Höhe des Zuschusses nimmt auf die Dauer der Schulveranstaltung Rücksicht und beträgt bei 5- und mehrtägigen Aufenthalten 150 Euro (bisher 125 Euro), bei 4-tägigen Schulveranstaltungen 120 Euro (bisher 100 Euro) und bei 3- und 2-tägigen Ausflügen 90 bzw. 60 Euro (bisher 75 bzw. 50 Euro).
Infos und das Online-Antragsformular (siehe beigefügter Link)
Ein unbekanntes Geräusch oder eine unerwartete Bewegung reichen oft aus und Ihr vierbeiniger Begleiter erschrickt. Stress und Angst versetzen den bravsten Vierbeiner in einen Ausnahmezustand. Manchmal bleibt es dann leider nicht beim Bellen. Wenn ein Hund fremdes Eigentum beschädigt, ein anderes Tier oder einen Menschen beißt oder einen Verkehrsunfall verursacht, muss der Hundehalter in vollem Umfang für den Schaden aufkommen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihren treuen Freund ist somit in Ihrem eigenen Interesse.
Gemäß § 3 Abs. 1b Oö. Hundehaltegesetz 2002 muss für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro abgeschlossen werden.
Bitte überprüfen Sie, ob für jeden Hund eine aufrechte Haftpflichtversicherung besteht und ob sie der Gemeinde gemeldet wurde. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice unter Tel. 07227/8155-10.
HINWEIS: Machen Sie Gebrauch von den kostenlosen Hundesackerln. Diese bekommen Sie im Bürgerservice der Gemeinde St. Marien, bei der Raiffeisenbank Weichstetten, bei der Sparkasse Nöstlbach und beim SPAR Zitterl in Nöstlbach. Die Hundekotbeutel bitte in den Restmüll geben!
GIVE St. Marien & Co KG - Jahresabschluss 2022 - Bericht
Weitere Informationen ÄlterDer mit der Durchführung Bodenschutzbeauftragte Bedienstete Manfred Mair hält am 04.04.2023 um 19:30 Im GH Luger einen erläuternden Vortrag dazu.
Weitere Informationen Älter
Die Gemeinden Niederneukirchen, St. Florian und St. Marien bemühen sich kooperativ um die Errichtung einer regional-breitflächigen Breitband-Infrastruktur mit GIasfaser für eine stabile, sichere und vor allem schnelle Internetverbindung.
Im Interesse einer zukunftsorientierten Infrastruktur und im Hinblick auf eine weitere Qualitätssteigerung unseres gemeinsamen Lebens-, Wohn- und Arbeitsraumes freuen wir uns das Projekt „Breitband-Glasfaser-Anschluss' in unserer Gemeinde St. Marien nun zu starten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Ansprechpartner Ihres Vertrauens:
• GV Karl Pühringer – 0676/821 28 18 74
• Philip Dickinger, BA – 0664/164 52 09
• GR DI (FH) Thomas Einwaller – 0664/969 11 11
Die Interessensbekundung finden Sie im nachfolgenden Pdf Dokument!
Bei der Auffindung von explosiven Kriegsrelikten verständigen Sie bitte sofort die Polizei unter 133.
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