Hier finden Sie eine Übersicht unserer Nachrichten.
Vorankündigung:
Die Gewichtsbeschränkung der sonnseitigen Wege wird voraussichtlich mit Montag, 18.03.2024 aufgehoben.
nähere Infos unter https://oewg.at/immobiliensuche/Ranten-4908
Weitere Informationen Diesen Monat
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Einladung an alle Bewohner von Ranten zum Gesundheitsvortrag
am Freitag, 19. April um 15.00Uhr
im GH Hammerschmied
Frau Barbara Bacher, seit über 20 Jahren als Physiotherapeutin
im LKH Stolzalpe tätig, gestaltet diesen Nachmittag rund um die
Füße. Die Füße sind die Basis unseres Körpers und können diesen
auf vielfältige Weise beeinflussen.
Lerne mit einfachen Übungen deine Füße und auch die auf der
Sohle befindlichen Reflexzonen besser kennen.
Die Teilnahme an diesem hochinteressanten Vortrag ist kostenlos!
Wir würden uns freuen, dich bei dieser Veranstaltung begrüßen zu können!
Hans Pernthaler, Obm.
Tel: 0664 466 1325
GEMEINDE RANTEN SETZT AUF FAMILIENFREUNDLICHKEIT!
Unsere Gemeinde Ranten macht sich auf den Weg, um die Zertifizierung zur “familienfreundlichen Gemeinde“ und “UNICEF Kinderfreundlichen Gemeinde“ zu erlangen. Diese Initiative des Bundesministeriums wird von der Familie und Beruf GmbH und durch das Lebensressort des Landes Steiermark von LRin Simone Schmiedtbauer unterstützt und ist damit für unsere Gemeinde kostenlos.
Auf unserem Weg zur Zertifizierung werden wir durch die Landentwicklung Steiermark kompetent begleitet.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Der Zertifizierungsprozess ist in fünf Phasen gegliedert:
1. IST-Stand-Analyse: Erhebung der unterschiedlichen Angebote
2. Befragung der Bevölkerung
3. Begutachtung und Bewertung der Umfrageergebnisse
4. Erstellung eines Maßnahmenplanes
5. Umsetzung der Maßnahmen
6. Zertifizierung zur “familienfreundlichengemeinde“ und “UNICEF Kinderfreundlichen Gemeinde“ Gemeinde Ranten.
Status quo:
Am 28.Februar fand in der Gemeinde Ranten bereits ein erster Workshop statt.
In diesem Rahmen haben wir unsere bestehenden Angebote und Maßnahmen erhoben. Davon gibt es bereits zahlreiche!
Nun möchten wir die Ideen und Vorstellungen der Bevölkerung in den Zertifizierungsprozess einfließen lassen!
Ihre/Deine Meinung ist gefragt!
Um unsere Gemeinde in Zukunft noch familien- und kinderfreundlicher zu gestalten, benötigen wir Ihre/Deine Hilfe und laden Sie/Dich herzlich zum Mitmachen ein!
Im Rahmen eines Fragebogens möchten wir Ihre/Deine Zufriedenheit, Wünsche und Ideen erfahren. Wir freuen uns auf rege Beteiligung. Nur so können wir das Angebot in unserer Gemeinde noch weiter verbessern!
Hier geht´s zum Fragebogen:
Einfach den QR-Code in der PDF mit dem Handy scannen oder Link anklicken und Fragbogen online ausfüllen! Es öffnet sich automatisch ein Link, der direkt zu den Fragen führt.
Zudem gibt es die Möglichkeit, an einer Online-Version des Fragebogens auf unserer Website www.ranten.gv.at teilzunehmen.
Der Fragebogen liegt auch in ausgedruckter Form in unserem Gemeindeamt auf.
Für Fragen rund um unseren Zertifizierungsprozess steht Tanja Zotter unter +436642381992 sehr gerne zur Verfügung!
Ausblick: Gemeinsam zur größten Familien- & kinderfreundlichen Region Österreichs!
Nach positiver Absolvierung des Zertifizierungsprozesses der Gemeinde, gehen wir als starke Region Murau Murtal in die Zertifizierung zur größten familien- & kinderfreundlichen Region Österreichs!
Es ist eine große Ehre für die Steiermark und unsere Region Murau Murtal, dass wir den Zuschlag für dieses vorbildliche Pilotprojekt zur kontinuierlichen Verbesserung der Lebensqualität für alle Lebensphasen erhalten haben.
Die Strahlkraft unseres Zusammenhaltes im Bestreben der Entwicklung unserer Region wird weit über die steirischen Landesgrenzen hinauswirken und unseren Standort stärken. Gemeinsam für unsere Region Murau Murtal!
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K U N D M A C H U N G
Betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkung während der Tauwetterperiode im Gemeindegebiet von Ranten werden ab
Montag, dem 05. Februar 2024,
bis auf Widerruf folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen erlassen:
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 i.V.m. § 94 b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) wird im Bereich der Gemeinde Ranten während der Zeit der jährlichen Tauwetterperiode für Gemeindestraßen sowie Gemeindebrücken ein „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, Futtermittel- und Tiertransporte, Milchtransporte, Schülertransporte und Müllabfuhr
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Kundmachung über den Eintragungszeitraum der angeführten Volksbegehren - März 2024
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Wollen Sie Ihren “Papierkram” reduzieren und einen Beitrag für die Umwelt leisten? Mit der Elektronischen Zustellung haben Sie die Möglichkeit dazu. Sie können Sendungen der Gemeinde Ranten, wie zum Beispiel Rechnungen, Lastschriften und Bescheide, aber auch Schriftstücke anderer Behörden und Absender bequem auf einem Tablet, Smartphone oder am PC empfangen – jederzeit und überall.
VORTEILE DER ELEKTRONISCHEN ZUSTELLUNG:
Die elektronische Zustellung von Dokumenten ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Mit der elektronischen Zustellung werden die Identität der Empfängerin beziehungsweise des Empfängers und die Identität der absendenden Behörde klar gewährleistet. Der Transport und die Zustellung erfolgen über eine gesicherte Verbindung. Damit wird die Voraussetzung für die Zustellung von behördlichen nachweislichen Sendungen, das sind RSa- und RSb-Briefe und elektronische Briefsendungen, geschaffen. Per E-Mail ist die Zustellung von behördlichen nachweislichen Sendungen nicht möglich.
Um Fristen bei Abwesenheit nicht zu versäumen, können dem Zustelldienst zum Beispiel Urlaube bekannt gegeben werden.
Abgesehen davon, helfen Sie natürlich auch Papier-, Druck- und Entsorgungskosten zu sparen.
Da in der Gemeinde Ranten momentan nur ca. 5% aller Zahlungspflichtigen ihre Briefstücke elektronisch empfangen, möchten wir mit der beiliegenden PDF-Datei auf drei einfache Möglichkeiten für die Elektronische Zustellung hinweisen.
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Mit 1. Jänner 2024 ist das neue Fördermodell der Gemeinde Ranten in Kraft getreten.
Details sind dem nachfolgenden Link zu entnehmen:
https://www.ranten.gv.at/foerderungen.html
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Kundmachung
gem. § 76 Abs. 3, Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ranten hat in seiner Sitzung am 16.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Tagesordnungspunkt 11: Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2024
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Anbei finden Sie den Sitzungsplan für das Jahr 2024
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Anbei finden Sie die Kundmachung für die Gebührenerhöhung gemäß Wertsicherung für das Jahr 2024
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Geschätzte Bevölkerung von Ranten!
Aus aktuellem Anlass wird informiert, dass bei einem länger andauernden Stromausfall bzw. Blackout, die Rüsthäuser der Freiwilligen Feuerwehren als erste Anlaufstelle für Notfälle bzw. zur medizinische Versorgung dienen, und rund um die Uhr besetzt sind.
Auch das Rüsthaus in Ranten ist mit einem Notstromaggregat ausgestattet, und es kann somit ein dauerhafter Betrieb gewährleistet werden.
Ein großes Danke an alle Helfer und Mitglieder der Feuerwehren, die am vergangenen Wochenende die Bevölkerung unterstützten.
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Änderung Kontakt für TKV - Container
Die Abgabe ist nach wie vor nur nach telefonischer Absprache mit einem zuständigen Außendienstmitarbeiter der Gemeinde Ranten und seiner Anwesenheit möglich.
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Bürger- und Projektsprechtage bei der
Bezirkshauptmannschaft Murau im Jahr 2024
„BERATEN STATT BEAUFLAGEN“
Bereits seit vielen Jahren werden bei der Bezirkshauptmannschaft Murau
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Liebe Bevölkerung von Ranten!
Als zusätzlichen Bürgerservice haben wir seit heute für euch unser neues Geoinformationssystem (GIS) auf unserer Homepage veröffentlicht.
https://www.ranten.gv.at/gis.html
Sensible Daten können aufgrund der DSGVO natürlich nicht veröffentlicht werden.
Es sind allerdings verschiedene Ansichten (Kataster, Orthofoto, Flächenwidmungsplan, etc.) verfügbar, sowie die Möglichkeit, nach Adressen zu suchen, Kartenausschnitte sofort per Mail zu versenden, oder auszudrucken.
Ein schönes Wochenende wünscht das Team der Gemeinde Ranten
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K U N D M A C H U N G
Betreffend die Erlassung von Verkehrsbeschränkung während der Tauwetterperiode im Gemeindegebiet von Ranten werden ab
Donnerstag, dem 23. Februar 2023,
bis auf Widerruf folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen erlassen:
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Zif. 1 i.V.m. § 94 b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) wird im Bereich der Gemeinde Ranten während der Zeit der jährlichen Tauwetterperiode für alle Gemeindestraßen sowie Gemeindebrücken ein „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, ausgenommen Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des Straßendienstes, Futtermittel- und Tiertransporte, Milchtransporte, Schülertransporte und Müllabfuhr" verordnet (§ 52 lit. a Zif. 9c StVO 1960).
Die gegenständliche Verordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gilt mit deren Entfernung wieder als aufgehoben.
Die Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen erfolgt durch den Straßenerhalter für den jeweils zu beschränkenden Straßenabschnitt.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 99 StVO 1960 bestraft
Der Bürgermeister:
BGM Franz Kleinferchner
Es gibt eine neue und interessante Facebook-Gruppe --> “Ranten verschenkt“:
https://www.facebook.com/groups/1550814852055385
>>Bitte lesen! >>
Die Idee ist einfach: Statt wegwerfen verschenken! Jede und jeder von uns sammelt im Laufe der Zeit Dinge an, die sie oder er nicht mehr brauchen kann. Statt die Sachen verstauben zu lassen oder gar wegzuschmeißen, kannst du hier in dieser Gruppe jemanden finden, der Verwendung dafür hat und sich freut.
Verschenken und beschenkt macht Sinn, weil es ist:
- nachhaltig
- sozial
- ökologisch
und macht Spaß! :-)
Und so geht´s:
Verschenken: Wenn Du etwas hast, das du nicht mehr brauchst und verschenken willst, machst du ein Foto davon und postest es auf die Pinnwand dieser Gruppe. Wer die Sachen haben möchte, kommentiert dein Foto.
Die genaue Übergabe handelt Ihr unter euch aus (PN/Privatnachricht).
Die wichtigste Regel lautet:
Du verschenkst deine Sachen und erwartest dafür KEINERLEI GEGENLEISTUNG.
Es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf Geschenke und der Verschenkende kann selbst entscheiden wen er beschenkt.
Noch ein paar Regeln:
1) Werbung für was auch immer, Partnergesuche, Umfragen und so weiter löschen wir ohne Kommentar. Wenn du zB etwas für einen sozialen Zweck bewerben willst, red` es kurz mir uns ab.
2) Wenn du für jemanden etwas reservieren möchtest, kommentier deinen Post bitte mit “reserviert”, das heißt es ist noch nicht geholt, aber momentan nicht zu haben. Beiträge von bereits abgeholten Sachen bitte löschen oder mit „verschenkt“ oder „vergeben“ kommentieren dann können wir das für euch löschen.
3) Das Verschenken von Tieren und allem Rezept- und Apothekenpflichtigen geht nicht.
4) Außerdem distanzieren wir uns! :-)
(Hiermit wird ausdrücklich erklärt, dass sich die Admins der Gruppe “Ranten Verschenkt“ von jeder Haftung für angebotene Artikel distanzieren. Wenn ein Beitrag als unseriös eingestuft wird, werden dieser und der Beitragsersteller gelöscht. Weiters wird der Name notiert und in eindeutig widerrechtlichen Angelegenheiten weitergeleitet.
5 ) Das Annehmen von Essen, Getränken und Verzehrprodukten jeglicher Art erfolgt auf eigene Gefahr.
6) Wir wollen respektvoll miteinander umgehen. Rassismus, Beleidigungen, Diskriminierungen haben in dieser Gruppe keinen Platz. Personen, die dies nicht einhalten werden dauerhaft ausgeschlossen.
Alle Probleme, Fragen, Anregungen, Beschwerden den Admins per PN melden. Beleidigende Posts werden kommentarlos gelöscht.
Viel Spaß beim Verschenken und beschenkt werden wünscht:
Das Team der Gemeinde Ranten
Liebe (werdende) Mütter der Gemeinde Ranten!
Auch heuer stehen euch die vielfältigen Angebote rund um das Thema Still- und Mütterberatung von Frau Ingrid Forrer kostenlos zur Verfügung.
Details über die Beratungsmöglichkeiten sowie aktuelle Veranstaltungen und Termine könnt ihr dem Anhang entnehmen (siehe PDF).
Die Gemeinde Ranten freut sich, euch dieses Service anbieten zu können, und wünscht euch alles Gute mit eurem Nachwuchs
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Am Anhang darf die aktuelle Aussendung zum Thema Biomülltonne übermittelt werden.
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Aus gegebenem Anlass und aufgrund mehrerer Beschwerde weist die Gemeinde Ranten auf das Landes-Sicherheitsgesetz 2005 im Bezug auf das Halten und Führen von Hunden hin.
Hier ein kurzer Auszug aus dem Gesetzblatt:
Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen.
Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie unter dem o.a. Link.
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